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Änderung der Prüfungsordnung im Master Informatik

Am 1. Oktober 2026 werden Änderungen der Prüfungsordnung im Master Informatik in Kraft treten (vorbehatlich des Gremienlaufs, geplante Befassung in der LSK: 14.07.2026). Die Änderungen werden nicht nur alle ab Wintersemester 2026/27 neu eingeschriebenen, sondern auch die bereits immatrikulierten Studierenden betreffen. Bereits immatrikulierte und kurz vor dem Abschluss stehende Studierende haben nur unter den unten näher erläuterten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihr Studium nach den Regelungen der alten Prüfungsordnung bis spätestens zum 30. September 2027 erfolgreich abzuschließen.

Warum wird die Ordnung geändert?

Für die Änderung der Prüfungsordnung gibt es mehrere Anlässe:

  1. Da sich das Lehrangebot der Informatik in den letzten Jahren stark weiterentwickelt hat, bildet die Modulstruktur nach aktueller PO (2022) das tatsächliche Lehrangebot der Abteilung nur noch unzureichend ab. Daraus ergeben sich mehrere Probleme:

    - Die Modularisierung schränkt die Wahlfreiheit ungewollt ein. Bspw. gibt es im Bereich HPC nur zwei 6-CP-Module. Allerdings gibt es in diesem Bereich mittlerweile mehrere Kurse, die einen Umfang von 6 CP haben. In diesem und anderen Fällen ist es ungewollt, dass die Anzahl der Module die Anzahl der belegbaren Kurse mit gleichem CP-Umfang begrenzt. Dies soll behoben werden.

    - Die modulspezifischen Angaben in den Modultabellen der Prüfungsordnung, die die LV- und Prüfungsform, Prüfungssprache etc. definieren, bilden nicht mehr die tatsächlichen Kurse ab und sollen aktualisiert werden.
     
  2. Nach aktueller PO importieren wir in den Kernbereichen Informatik vier Kurse aus der Wirtschaftsinformatik ((Advanced) Analytics & Applications, Digital Design und Sustainable Digital Innovation Lab). Eine verstärkte Kooperation mit der Wirtschaftsinformatik erlaubt uns ab dem Wintersemester 2026/27 den Import weiterer Kurse. Daraus ergibt sich, dass wir, zusammen mit den aktuell bereits importierten Kursen, das neue Anwendungsfeld “Information Systems” ins Leben rufen können.

Was ändert sich?

1. Mehr Module

In allen vier Kernbereichen “Algorithmen & Theorie”, “Engineering Software-Intensiver Systeme”, “AI & VA”, sowie “WR & HPC” werden wir zusätzliche Module einführen. Diese tragen, wie bisher, generische Titel und sind von A bis K durchnummeriert. Auf den ersten Blick mag die größere Anzahl an Modulen unübersichtlicher wirken. Wir erhoffen uns davon allerdings de facto ein Gewinn an Übersichtlichkeit, da wir im selben Zuge eine 1:1-Beziehung zwischen Modulen und Kursen herstellen. Sie können pro Modul also genau einen Kurs belegen - und jeden Kurs in genau einem Modulkontext wählen. Dadurch wird außerdem die Wahlfreiheit und Flexibilität erhöht, da Sie nicht mehr aus einem von mehreren Kursen pro Modul wählen müssen. 
 

2. Das neue Anwendungsfeld “Information Systems” wird eingeführt.

Das neue Anwendungsfeld aus der Wirtschaftsinformatik wird die folgenden Kurse enthalten:

-  Information Systems and Environmental Sustainability
- Analytics and Applications
- Digital Transformation and Innovation
- Sustainable Digital Innovation Lab
- Case Project Digital Transformation
- Advanced Analytics and Applications
- Digital Design
- Decision Making under Uncertainty
- Emerging Electronic Business
- Applied Mathematical Optimization
- Artificial Intelligence and Information Management
- Metaverse Technologies and Business Models

Die fett geschriebenen Kurse werden nach der Änderungen nicht mehr wie bisher in den Kernbereichen der Informatik belegbar sein.

3. Anrechenbarkeit von Bachelorkursen

Nach aktueller Prüfungsordnung können im Master Informatik Kurse angerechnet werden, die schon im Bachelorstudium absolviert wurden, wenn die selben Kurse ebenfalls im Master wählbar sind. Dies führt dazu, dass wir in unserem Lehrangebot aktuell strikt zwischen Bachelor- und Masterkursen unterscheiden müssen. Masterkurse, die auch für fortgeschrittene Bachelorstudierende interessant wären, können nicht belegt werden, um das Masterstudium nicht zu verwässern. Dies werden wir mit der neuen Prüfungsordnung ändern. Voraussetzung für die Anrechenbarkeit von Kursen ist dann, dass diese nicht im Rahmen desjenigen Bachelorstudiums absolviert wurden, mit dem der Zugang zum Masterstudium erlangt wurde. Dies hat den positiven Effekt, dass wir ab dem kommenden Wintersemester 2026/27 viele Masterkurse auch für fortgeschrittene Bachelorstudierende öffnen können und umgekehrt.

4. Anwendung der APO

Im Rahmen der Änderungsordnung werden wir die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät implementieren. Diese sieht neben kleineren Änderungen unter anderem vor, dass keine Abgabe einer gedruckten Version der Abschlussarbeit mehr erforderlich ist.

Kann ich noch nach den alten Regelungen zu Ende studieren?

Grundsätzlich findet die neue Prüfungsordnung Anwendung auf alle eingeschriebenen Studierenden. Allerdings gilt das Wintersemester 2026/27 als Übergangssemester. Nur in diesem einen Semester können noch die “alten” Module in den Kernbereichen absolviert werden. Daraus resultiert die folgende Unterscheidung:

1. Falls Sie im WS 2026/27 Ihr Studium beenden...

, d.h. spätestens am 31. März 2027 Ihre letzte Prüfung absolviert und die Masterarbeit abgegeben haben, ändert sich für Sie nichts. Sie müssen nichts unternehmen und können Ihr Studium wie geplant beenden.

2. Falls Sie im SS 2027 nur noch die Masterarbeit schreiben müssen...

… haben Sie noch ein Semester länger Zeit. Konkret: Wer nach dem 31. März 2027 nur noch (maximal) die drei Module "Masterarbeit", "Seminar Informatik" und "Überfachliche Qualifikation" absolvieren muss, hat noch bis spätestens 30. September 2027 Zeit, sein Studium nach den aktuell geltenden Regelungen zu beenden. 

3. Alle anderen Studierenden...

… werden in die neue Prüfungsordnung wechseln. Also alle Studierenden, die

  1. nach dem 31. März 2027 noch weitere, als die drei Module “Masterarbeit”, “Seminar Informatik” und “Überfachliche Qualifikationen” absolvieren müssen, oder
  2. Ihr Studium am 30. September 2027 noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben.

Was muss ich jetzt tun?

Alle Studierenden, die zu den Stichtagen 31.03.27 bzw. 30.09.27 nicht jeweils die im vorangehenden Abschnitt erläuterten Voraussetzungen erfüllen, werden automatisch in die neue Prüfungsordnung überführt. Sie müssen also nichts unternehmen.

Allerdings:

Sie können den Wechsel in die neue Prüfungsordnung auch schon früher, ab dem 01.10.26, beantragen. Und nur, wer bereits in die neue Prüfungsordnung überführt wurde, kann von den oben beschriebenen Änderungen profitieren. Also bspw. die neu kreierten Module belegen oder das neue Anwendungsfeld “Information Systems” wählen.

Falls Sie also schon jetzt wissen, dass Sie Ihr Studium nicht bis 30. September 2027 beenden werden, oder nach dem 31. März 2027 noch mehr als die drei oben genannten Module werden absolvieren müssen, können Sie ab dem 01. Oktober 2026 den Wechsel in die neue Prüfungsordnung beantragen. Für die Beantragung werden Sie hier rechtzeitig das entsprechende Formular finden.

Fragen & Antworten

Können mir bereits angerechnete Leistungen, bspw. aus dem Bachelorstudium, nach dem Wechsel in die neue PO wieder aberkannt werden?

Nein. Auch, wenn nach neuer PO keine Anrechnung von Leistungen aus dem Bachelor mehr möglich sein werden: Studierende, die bereits vor der Änderung immatrikuliert waren, dürfen beim Wechsel in eine neue Prüfungsordnung nach Hochschulrecht grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden. Alle bereits vor dem Wechsel anerkannten Leistungen bleiben daher anerkannt.

Kann ich die Kurse Digital Design, Sustainable Digital Innovation Lab und (Advanced) Analytics & Applications weiterhin im Kernbereich Informatik belegen?

Diese Kurse können letztmalig im SS 2026 und WS 2026/27 in den Kernbereichen Informatik belegt werden. (Advanced) Analytics & Applications im Bereich AI & VA, Digital Design und Sustainable Digital Innovation Lab im Bereich Engineering Software-Intensiver Systeme. 

Gehen meine Credits für die Kurse Digital Design, Sustainable Digital Innovation Lab und (Advanced) Analytics & Applications im Kernbereich verloren, wenn ich in die neue PO wechsle?

Nein. Laut Hochschulgesetz dürfen Studierende durch den Wechsel in eine neue Prüfungsordnung grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden. Falls Sie die genannten Kurse im Kernbereich Informatik belegt haben, haben Sie beim Wechseln in die neue PO folgende zwei Möglichkeiten:

  1. Sie lassen sich die Leistungen in den neuen Modulen derselben Kernbereiche anrechnen
  2. Sie wählen nach neuer PO das Anwendungsfeld “Information Systems” und bekommen dort die entsprechenden Module angerechnet
Kann ich nach Wechsel in die neue PO das Anwendungsfeld "Information Systems" wählen, obwohl ich schon in einem anderen Anwendungsfeld Leistungen gesammelt habe?

Ja, das ist möglich. In dem anderen Anwendungsfeld bereits gesammelte Credits gehen dadurch allerdings verloren.