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Bei einem Wechsel der Hochschule oder des Studiengangs haben Sie ggf. die Möglichkeit, sich innerhalb Ihres Studiums externe Leistungen anrechnen zu lassen. Es muss natürlich in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das externe Modul sowohl in Inhalt als auch in Umfang passend und eine Anrechnung daher möglich ist. Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag die unten verlinkten sciebo-Formulare.

Voraussetzungen für die Anrechnung

Einen Antrag auf Anrechnung können Sie unter den folgenden Voraussetzungen stellen.

1. Immatrikulation an der Universität zu Köln

Nur aktiv eingeschriebene Studierende im Bachelor- oder Masterstudiengangen Informatik können Anrechnungen beantragen.

2. Vorliegende Leistungsnachweise der externen Kurse

3. Aktivierter sciebo-Account

Die Einreichung des Antrags erfolgt über Sciebo. Um loslegen zu können, benötigen Sie also zunächst einen Sciebo-Account. Als eingeschriebene*r Studierende*r der UzK können Sie diesen ganz einfach über das ITCC aktivieren:


Antragsstellung

Nachfolgenden finden Sie die Links zu den sciebo-Antragsformularen für Anrechnungen im Bachelor und Master im Hauptfach sowie in allen Nebenfächern/Anwendungsfeldern ausgenommen den Fächern der WiSo (s.u.)

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Leistungsnachweis der externen Leistung(en)
  • Modulbeschreibung der externen Leistung(en)

Weitere Anrechnungen

Anrechnung in den Anwendungsfeldern/Nebenfächern Information Systems, Wirtschaftswissenschaften oder Volkswirtschaftslehre

Anträge für die Anrechnung von externen Leistungen in den Fächern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät (WiSo) (Information Systems, Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaftslehre) sind über das Anrechnungszentrum der WiSo zu stellen, siehe: https://ctc.uni-koeln.de/de/

Den Antrag inkl. Antragsnummer, den Sie daraufhin erhalten, leiten Sie bitte weiter an: pruefungsamt-cs(at)uni-koeln(dot)de.

Anrechnung einer Tutor*innentätigkeit in der Informatik als Studium Integrale/Überfachliche Qualifikation

Die Tätigkeit  als Tutor*in in den vorlesungsbeleitenden Übungen können Sie sich im Bachelor Informatik im Rahmen des “Studium Integrale” sowie im Master Informatik im Rahmen des Moduls “Überfachliche Qualifikationen” anrechnen lassen. Für die Betreuung einer Übungsgruppe werden 3 LP angerechnet. Maximal können auf diesem Wege 6 LP erbracht werden. Die Anrechnung muss beantragt werden. Lassen Sie dazu diesen Antrag von dem/der Dozent*in unterschreiben und schicken ihn an das Prüfungsamt Informatik.


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