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Bewerbung Bachelor Informatik

Diese Seite enthält die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen für alle, die mit dem Gedanken spielen, sich für den Bachelorstudiengang Informatik bei uns an der UzK zu bewerben.

Links zu allen zentralen Beratungsstellen für Studieninteressierte sowie zur Fachschaft und zur Studienberatung Informatik finden Sie unten auf der Seite.

Die Informationen zur Bewerbung auf den Master finden Sie hier.

Online Self Assessment (OSA)

Sie interessieren sich für ein Studium in Köln, sind sich aber noch nicht sicher, ob das Informatikstudium für Sie das Richtige ist?

Dann finden Sie es mit Hilfe unseres Online Self Assessment (OSA) heraus!

Bewerbungsprozess

Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie dieses Video,. in dem gezeigt wird, wie man sich in wenigen Schritten an der Universität zu Köln bewirbt.

1. Falls Sie noch an keiner anderen Hochschule studieren oder sich keine Leistungen aus einem vorigen Studium anrechnen lassen möchten:

In diesem Fall bewerben Sie sich regulär auf das 1. Fachsemester.

(1) Die Bewerbung zum 1. Fachsemester:
Die Bewerbung erfolgt über hochschulstart.de und das Online-Portal KLIPS 2.0 der Universität zu Köln. Genaue Infos zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.

Der Studienstart ist zu Beginn jedes Wintersemesters möglich.

  • Bewerbungsfrist: 15. Juli
2. Falls Sie schon an einer Hochschule studieren oder studiert haben UND sich beim Wechsel ins Fach Informatik an der Universität zu Köln Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium anrechnen lassen möchten:

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn Sie zum Bachelorstudiengang Informatik wechseln möchten und bereits an einer Hochschule für diesen Studiengang anrechenbare Leistungen erbracht haben:

(1) Die Bewerbung zum 1. Fachsemester:
Sie bewerben sich wie oben beschrieben auf das 1. Fachsemester. Erhalten Sie hier eine Zulassung, können nach der Einschreibung gleichwertige Leistungen, die Sie bereits anderswo erbracht haben, angerechnet werden. Vorab der Bewerbung und Einschreibung ist es nicht möglich, Auskünfte über die mögliche Anrechenbarkeit von Leistungen zu geben. Wir empfehlen grundsätzlich die Bewerbung auf das 1. Fachsemester.

(2) Die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester:
Bei der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester werden freie Plätze in dem entsprechenden Fachsemester zugeteilt. Auch hier bewerben Sie sich wie oben beschrieben über KLIPS. Zusätzlich müssen Sie zur Bewerbung eine vom Prüfungsamt Informatik ausgestellte Fachsemestereinstufung in das höhere Fachsemester einreichen, auf welches Sie sich bewerben. (siehe folgender Punkt)

Der Studienstart im höheren Fachsemester ist zu Beginn jedes Wintersemesters in ungeraden Fachsemester, sowie zum Sommersemester in geraden Fachsemester möglich.

  • Bewerbungsfrist: 15. September (WS), 15. März (SS)

Einstufung in ein höheres Fachsemester

Falls Sie an einer Hochschule im Rahmen eines Studiums bereits für ein Informatikstudium anrechenbare Leistungen erbracht haben, haben Sie die Möglichkeit, sich auf ein höheres Fachsemester zu bewerben, siehe oben. Dazu müssen Sie zusammen mit der Bewerbung in KLIPS eine vom Prüfungsamt Informatik ausgestellte Fachsemestereinstufung in das höhere Fachsemester einreichen, auf welches Sie sich bewerben.

Beachten Sie bitte: Da alle Pflichtveranstaltungen im Bachelor im 2-semestrigen Turnus angeboten werden, kann zum Wintersemester immer nur in ein ungerades Fachsemester eingestuft werden, zum Sommersemester immer nur in ein gerades Fachsemester. 

Hier können Sie die Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen:

Auswahlverfahren: Numerus Clausus (NC)

Der Bachelorstudiengang Informatik ist zulassungsbeschränkt. Die Plätze werden nach dem Örtlichen Auswahlverfahren (örtlicher NC) vergeben. 80% der Plätze werden über die Hochschulquote der UzK, 20% über die Abiturbestnote vergeben. Zusätzlich können bis zu sechs Wartesemester berücksichtigt werden. Informationen zum Örtlichen Auswahlverfahren bietet das Studierendensekretariat. Eine andere Möglichkeit, zum ersten Fachsemester zugelassen zu werden, gibt es nicht. Ausnahmen sind nur über Sonder- oder Härtefallanträge möglich, weitere Informationen finden Sie dazu hier. Die NC-Werte der letzten Jahre sind für zukünftige Auswahlverfahren nicht verbindlich, da sich der NC immer erst im laufenden Verfahren ergibt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sie sich in etwa bestätigen und nur wenig verändern werden. Grundsätzlich empfehlen wir aber, sich zu bewerben, da Sie nur im offiziellen Bewerbungsverfahren auch eine verbindliche Rückmeldung erhalten.

Grundsätzlich gilt: Der NC ist kein vorgegebener Wert, sondern er ergibt sich durch Kapazitätsbeschränkungen des Studiengangs erst im Nachhinein: Gibt es bspw. 80 Plätze, ergibt sich der NC aus der Note der Person auf Platz 80. Der NC des Vorjahres ist daher meist trotzdem ein recht guter Anhaltspunkt. 

NC für höhere Fachsemester: Die Zulassungsbeschränkung gilt auch für Bewerbungen auf ein höheres Fachsemester. Dabei gilt die beschränkte Anzahl an Plätzen für ein gesamtes Studienjahr, also für ein Wintersemester und das darauf folgende Sommersemester zusammen. Bewerben Sie sich also bspw. zu einem Sommersemester auf das dritte Fachsemester, dann stehen für dieses nur dann Plätze zur Verfügung, wenn die Kohorte in diesem Fachsemester entweder von Beginn an nicht voll ausgebucht war, oder in den zurück liegenden Semestern wieder Plätze in dieser Kohorte frei geworden sind.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen rund um Zugangsvoraussetzungen und den Bewerbungsprozess - aber auch Fragen, die erst während des Studiums auftreten - finden Sie in den Studiengangs-FAQs beantwortet:


Weiterführende Links

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