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Informationen für Studieninteressierte am Master Informatik

Diese Seite enthält die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen für alle, die mit dem Gedanken spielen, sich für den Masterstudiengang Informatik bei uns an der UzK zu bewerben.

Links zu allen zentralen Beratungsstellen für Studieninteressierte sowie zur Fachschaft und zur Studienberatung Informatik finden Sie unten auf der Seite.

Die Informationen zur Bewerbung auf den Bachelor finden Sie hier.

Zugangsvoraussetzungen

Der Studiengang richtet sich an Studierende mit einem Bachelor in Informatik oder verwandten Studiengängen.

Im Bachelorstudiengang müssen folgende Inhalte abgedeckt worden sein: 
•    Theoretische Informatik (min. 15 ECTS) 
•    Mathematik (min. 18 ECTS)
•    Programmierung, Software Technologie, und Informationssystems (min. 18 ECTS)

Diese Mindestvoraussetzungen werden von Studierenden der Universität zu Köln in den Bachelor-Studiengängen Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsinformatik (PO2015) und Mathematik mit Nebenfach Informatik erfüllt.

Zur Theoretischen Informatik zählen Vorlesungen, die sich mit den Inhalten Automatentheorie, Theorie der formalen Sprachen, Berechenbarkeits- und Komplexitätstheorie, aber auch Logik, Algorithmen oder Datenstrukturen beschäftigen.

Außerdem muss der Bachelor mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossen worden sein.

Da Lehrveranstaltungen sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch angeboten werden, müssen Bewerber:innen für den Studiengang sowohl Deutschkenntnisse (DSH-2 oder gleichwertig) als auch Englischkenntnisse (Level B2) nachweisen. 

Zulassungsverfahren: Numerus Clausus (NC)

Zusätzlich zu den festgelegten Zugangskriterien ist der Masterstudiengang Informatik zulassungsbeschränkt (gültig seit 03/25). Die Plätze werden nach dem Örtlichen Auswahlverfahren (örtlicher NC) vergeben. Dabei wird die Bachelornote herangezogen, nicht wie bei NC-Verfahren für Bachelorstudiengänge die Abiturnote. 80% der Plätze werden über die Hochschulquote der UzK, 20% über die Bachelor-Bestnote vergeben. Zusätzlich können bis zu sechs Wartesemester berücksichtigt werden. Informationen zum Örtlichen Auswahlverfahren bietet das Studierendensekretariat. Eine andere Möglichkeit, zum ersten Fachsemester zugelassen zu werden, gibt es nicht. Ausnahmen sind nur über Sonder- oder Härtefallanträge möglich, weitere Informationen finden Sie dazu hier. Die NC-Werte der letzten Jahre sind für zukünftige Auswahlverfahren nicht verbindlich, da sich der NC immer erst im laufenden Verfahren ergibt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sie sich in etwa bestätigen und nur wenig verändern werden. Grundsätzlich empfehlen wir aber, sich zu bewerben, da Sie nur im offiziellen Bewerbungsverfahren auch eine verbindliche Rückmeldung erhalten.

Bewerbungsprozess und Fristen

  • Bewerbungsfrist für das Sommersemester: 15. Januar
  • Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 15. Juli

Bewerbungen werden über das Campusmanagement-System Klips 2.0 eingereicht.

Externe Bewerber:innen mit einem ausländischen Bachelor-Abschluss bewerben sich ebenfalls über Klips 2.0, müssen jedoch über uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation (VDP) beantragen und diese in Klips 2.0 mit einreichen.

Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Nachweise über Zugangsvoraussetzungen, insb.:
    • Bachelorzeugnis (wenn schon vorhanden)
    • Darstellung des bisherigen Studienverlaufs (Transcript of Records)
    • Sprachnachweise: Deutsch (DSH-2), Englisch (B2)
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Bewerber:innen mit einem ausländischen Bachelorabschluss müssen zusätzlich die Vorprüfungsdokumentation (VPD) mit einreichen

Weiterführende Links

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